Gesetze / Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

AusbBerAufhV 4

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.

§ 2