Gesetze / Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 4§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.